Kinderbetreuung in der Samtgemeinde Hambergen

Aufgabe der Samtgemeinde Hambergen ist es, den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, bzw. auf einen Krippenplatz zu erfüllen.
In den 8 Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Hambergen stehen für Krippenkinder (ab dem 1. Lebensjahr) 100 Betreuungsplätze, und für Kindergartenkinder (ab dem 3. Lebensjahr) 404 Betreuungsplätze zur Verfügung.
Das Anmeldeverfahren für das kommende Kita-Jahr 2026/2027 (Beginn 01.08.2026) ist abgeschlossen. Der Anmeldeschluss für das Kita-Jahr 2027/2028 ist der 31.01.2027. Alle Kita-Anmeldungen sind online vorzunehmen.
Verspätet eingehende Anmeldungen können nur nachrangig berücksichtigt werden.
Die Platzzuweisungen finden in der Regel vier Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin statt.
Wichtig für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr:
Die Anträge auf Berechnung des Elternbeitrages, sowie die Weiterbewilligungsanträge müssen bis spätestens 30.04.2026 (für das Betreuungsjahr 2026/2027) vorliegen, ansonsten wird der Höchstbetrag in Höhe von zurzeit 189,00 Euro/für 4 Std. tgl. (bei längerer Betreuungszeit entsprechend höher) in Rechnung gestellt.
Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr (im Kindergarten oder in der Krippe) sind beitragsfrei für einen Betreuungszeitraum von bis zu 8 Stunden täglich. Ein Antrag hierfür ist nicht erforderlich. Für eine darüber hinausgehende Betreuung wird ein Betrag in Höhe von monatlich 17,50 Euro/30 Minuten in Rechnung gestellt.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die zuständigen Sachbearbeiterinnen Frau Asmann oder Frau Foltmer.
Der nächste Elterninformationstag, an dem alle Kitas in der Samtgemeinde Ihre Türen öffnen, wird im Januar 2027 stattfinden.
Grundsätzlich können Eltern sich über die Internetseite der Samtgemeinde Hambergen, oder über die Seiten der jeweiligen Träger über die Kindertageseinrichtungen informieren.
Ganztagsschulen:
Auch wurde das Angebot für Kinder im Grundschulalter ausgebaut: Alle Grundschulen der Samtgemeinde Hambergen verfügen über ein Ganztagsangebot von montags bis donnerstags.
Ab dem 01.08.2026 haben die neuen Erstklässler eine Rechtsanspruch auf Betreuung an 5 Wochentagen mit einem Stundenumfang von 8 Stunden täglich.
Zur Erfüllung des Rechtsanspruches gibt es eine Ferienbetreuung für die Erstklässler des Schuljahres 2026/2027. Hierfür zuständig ist der Landkreis Osterholz. Das Angebot wird in der Stadtgemeinde Osterholz-Scharmbeck durchgeführt.
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kindertagespflege:
Zuständig hierfür ist der Landkreis Osterholz. Eine Liste der Tagesmütter in der Samtgemeinde Hambergen sowie weitere Informationen erhalten Sie beim Landkreis Osterholz, Frau Nölting-Wind (Tel. 04791/930-2672; E-Mail: heike.noelting-wind@landkreis-osterholz.de).
Elternbegleitheft des Landkreis Osterholz
Diese Broschüre wird den Eltern von Neugeborenen des Landkreises Osterholz bei einem Besuch überreicht. Sie beinhaltet eine Fülle von Beratungsangeboten und Hilfestellungen. Die Broschüre ist in der Anlage angefügt.
Ansprechpartner/in
| Frau Bianca Asmann | |
| Familie und BildungRathaus Samtgemeinde Hambergen, Zimmer 1.03 // EG Bremer Straße 2 27729 Hambergen Telefon: 04793 78-7077 Telefax: 04793 78-117077 E-Mail: b.asmann@hambergen.de Aufgaben: | |
| Frau Claudia Foltmer | |
| FinanzverwaltungRathaus Samtgemeinde Hambergen, Zimmer 1.02 // EG Bremer Straße 2 27729 Hambergen Telefon: 04793 78-7082 Telefax: 04793 78-117082 E-Mail: c.foltmer@hambergen.de | |