Schiedsverfahren
Jede Gemeinde in Niedersachsen hat ein oder mehrere Schiedsämter eingerichtet. Aufgabe der Schiedsmänner und Schiedsfrauen ist es, Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten. Dabei sind sie sehr erfolgreich und lösen einen Streit häufig unkomplizierter, schneller und kostengünstiger als ein Gericht.
Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner nehmen die Aufgaben des Schiedsamtes ehrenamtlich wahr. Sie werden vom Rat der Gemeinde auf 5 Jahre gewählt und durch das Amtsgericht bestätigt.
Schiedspersonen schlichten viele bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten. Das sind vor allem Streitigkeiten zwischen Nachbarn oder Bekannten, zum Beispiel über Behauptungen, die einer von beiden aufgestellt hat oder Sachen, die der eine getan oder unterlassen hat. Dabei möchten die Schiedsfrauen und Schiedsmänner nicht nur den Streit klären, sondern auch dazu beitragen, dass die Beteiligten wieder ein gutes Verhältnis miteinander pflegen.
Für bestimmte Streitigkeiten müssen Sie sogar zum Schiedsamt gehen, bevor Sie vor Gericht eine Klage erheben können. Dazu zählen das Nachbarrecht, Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre und einige Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Eine Klage vor dem Amtsgericht ist in diesen Fällen erst zulässig, wenn Sie zuvor versucht haben, den Streit in einem Schiedsverfahren beizulegen, dies aber erfolglos geblieben ist.
In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten können Sie das Schiedsamt hingegen nicht anrufen.
Schiedsmann der Samtgemeinde Hambergen ist:
Herr Martin Grotheer, Lange Reihe 9, 27729 Hambergen
Tel. 04793/2235
Stellvertreter:
Jürgen Vollmerding, Bremer Str. 17, 27729 Hambergen
Tel. 04793/95197
Ansprechpartner/in
| Herr Kay Seiler | |
| Geschäftsbereichsleiter BürgerserviceRathaus Samtgemeinde Hambergen, Zimmer 1.25 // EG Bremer Straße 2 27729 Hambergen Telefon: 04793 78-7030 Telefax: 04793 78-117030 E-Mail: ordnungsamt@hambergen.de | |