Kommunalwahlen/Direktwahl 2026
Mit Verordnung über den Wahltag für die kommunalen allgemeinen Neuwahlen 2026 vom 25.05.2025 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 36) hat die Niedersächsische Landesregierung bestimmt, dass die Wahlen der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen (allgemeine Neuwahlen) am Sonntag, den 13. September 2026 stattfinden.
Ferner hat der Rat der Samtgemeinde Hambergen in seiner Sitzung am 13.11.2025 den Wahltag für die Wahl einer Samtgemeindebürgermeisterin/eines Samtgemeindebürgermeisters (Direktwahl) auf den Tag der allgemeinen Neuwahlen am 13. September 2026, einen etwaigen Stichwahltermin auf den 27. September 2026, festgesetzt.
Die Wahlzeit ist gesetzlich auf die Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr festgelegt.
Bei diesen verbunden Wahlen werden Kreistag, Samtgemeinderat, die Räte der Mitgliedsgemeinden sowie die Landrätin / der Landrat und die Samtgemeindebürgermeisterin / der Samtgemeindebürgermeister gewählt.
Allgemeine Informationen:
Weitere Informationen finden Sie u. a. auf der Internetseite des Nds. Landeswahlleiters unter www.landeswahlleiter.niedersachsen.de, Rubrik „Wahlen“, „Kommunalwahlen“.
Hier finden Sie z. B. auch die aktuelle Fassung des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) mit den dazugehörigen Anlagen. Das Formblatt für Unterstützungsunterschriften (Anlage 6 a und 6) werden von der Wahlleitung ausgegeben und sind nicht als Download verfügbar.
Öffentliche Bekanntmachungen und Wahlbekanntmachungen finden Sie unter Bekanntmachungen sowie unter Dokumente.
Zu gegebener Zeit folgen weitere Informationen.
Wahlhelfer:
Aufgrund der anstehenden Wahlen werden wieder Wahlhelfer gesucht. Füllen Sie einfach das Online-Formular aus oder wenden sich an das Wahlamt im Rathaus der Samtgemeinde Hambergen.
