Voraussetzungen:
Wahlberechtigte, die ihre Stimme am Wahltage nicht im Wahllokal abgeben können, können auf Antrag durch Briefwahl wählen.
Beantragung:
Die Beantragung eines Wahlscheines (Briefwahlunterlagen) kann schriftlich oder mündlich bei der Samtgemeindeverwaltung erfolgen. Die Schriftform gilt auch bei einer Beantragung durch Telefax oder E-Mail als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.
Als Antragsformular dient u. a. die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte, die jedem Wahlberechtigten bis spätestens zum 19.05.2024 zugeht. Bei einer Beantragung per E-Mail oder Telefax können Sie, die für die Erteilung eines Wahlscheines notwendigen Angaben, der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte entnehmen und den Antrag formlos stellen.
Wir empfehlen, unseren Online-Wahlscheinantrag zu nutzen. Dieser wird rechtzeitig vor der Wahl auf unserer Homepage abrufbar sein.
Wer für eine andere Person einen Antrag auf Briefwahlunterlagen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Sollen die Briefwahlunterlagen an eine andere als Ihre Heimatadresse gesandt werden, ist eine möglichst genaue Angabe der Anschrift, insbesondere im Ausland, unerlässlich.
Aushändigung:
Die Briefwahlunterlagen werden übersandt oder der beantragenden Person persönlich ausgehändigt. Zur Aushändigung der Briefwahlunterlagen an eine andere Person (z. B. auch den Ehegatten) ist Voraussetzung, dass die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.
Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Briefwahlunterlagen können ausgegeben werden, sobald die Stimmzettel vorliegen und das Wählerverzeichnis aufgestellt wurde. Dies wird voraussichtlich ab dem 28.04.24 der Fall sein.
Briefwahlunterlagen können dann noch bis zum Freitag, 07.06.24, 18:00 Uhr, beantragt werden; unter gewissen Voraussetzungen auch noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr.