Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)

Allgemeine Informationen

Unternehmen oder natürliche Personen, die Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte beziehungsweise Authorised Economic Operator (AEO) sind, haben einen besonderen Status: Sie gelten als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und können dafür Vereinfachungen und Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen. Wirtschaftsbeteiligte können zum Beispiel Hersteller, Lagerinhaber, Zollagenten, Ausführer, Speditionen, Beförderer beziehungsweise Frachtführer und Einführer sein.

Den Status können Sie in Ihrem örtlich zuständigen Hauptzollamt beantragen. 

Ihre Zuverlässigkeit wird anhand folgender Kriterien bewertet:

  • Einhaltung der zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften
  • zufriedenstellendes Buchführungssystem
  • Zahlungsfähigkeit
  • gegebenenfalls praktische und berufliche Befähigung (AEOC und AEOC + AEOS)
  • gegebenenfalls angemessene Sicherheitsstandards (AEOS und AEOC + AEOS)

Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gültig und zeitlich nicht befristet. Der Status kann in 3 Varianten erteilt werden:

  • AEO-Bewilligung „Zollrechtliche Vereinfachungen“ (AEOC)
  • AEO-Bewilligung „Sicherheit“ (AEOS)
  • AEO-Bewilligung „Zollrechtliche Vereinfachungen und Sicherheit“ (AEOC und AEOS) (sogenannte kombinierte Bewilligung)

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Unternehmen nach der Bewilligung als AEO in das Verzeichnis AEO-bewilligter Unternehmen der Europäischen Kommission aufnehmen zu lassen.

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweis über ordnungsgemäße Buchführung in Form von Unterlagen und Erklärungen mit:Angaben zum verwendeten Buchführungssystem (Finanzbuchhaltung und Material- und Warenwirtschaft), welches auf Buchprüfungen basierende Zollkontrollen ermöglichen muss
    • Angaben zur Integration der Aufzeichnungen, die Sie zu Zollzwecken führen, in das Buchführungssystem oder den Möglichkeiten für einen Abgleich der Aufzeichnungen mit dem Buchführungssystem
    • Angaben zur Archivierung der Daten, aus denen sich ein Prüfpfad ergeben muss
    • Angaben zum logistischen System, das eine Unterscheidung zwischen Unions- und Nichtunionswaren sowie deren Lokalisierung ermöglichen muss
    • Angaben zum Verfahren für die Bearbeitung von Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen im Zusammenhang mit Verboten und Beschränkungen
  • Nachweis über Zahlungsfähigkeit in Form von Bilanzen/GuV der letzten 3 Jahre sowie gegebenenfalls weitere Unterlagen, welche die Zahlungsfähigkeiten belegen
  • Nachweis praktischer und beruflicher Fähigkeiten (soweit erforderlich):
    • mindestens 3-jährige praktische Erfahrung im Zollbereich oder
    • Einhaltung einer, von einer europäischen Normungsorganisation, verabschiedeten Qualitätsnorm für den Zollbereich oder
    • erfolgreicher Abschluss einer zollrechtlichen Ausbildung, die dem Umfang Ihrer zollrelevanten Tätigkeiten entspricht oder
    • Nachweis über die Beauftragung eines AEOC (AEO-Bewilligung "Zollrechtliche Vereinfachungen") für die Zollangelegenheiten
  • Nachweis über Einhaltung der Sicherheitsstandards (soweit erforderlich) in Form von Unterlagen, Erklärungen oder Zertifikaten zu den getroffenen Maßnahmen
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an. Eine Beteiligung externer Zertifizierer oder Gutachter ist nicht erforderlich.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf
  • Einspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie dem Ablehnungs- oder Bewilligungsbescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Finanzgericht
Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Hauptzollamt Nürnberg - Kontaktstelle AEO VCard
Frankenstraße 208
90461 Nürnberg
Telefon: +49 9119463-0
Telefax: +49 9119463-1399
E-Mail:
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