Die Wohnraumförderungsstelle des Landkreises Osterholz berät Sie zu den aktuellen Förderprogrammen des Landes Niedersachsen.
Z. Zt. wird der
- Neubau
- Aus- oder Umbau
- Kauf und Erwerb
bei kinderreichen Familien (mindestens 2 Kinder, davon muss 1 Kind unter 15 Jahre sein) sowie Schwerbehinderten (abhängig von Art und Grad der Behinderung) mit niedrigem Einkommen unterstützt.
Ein weiterer Schwerpunkt der derzeitigen Förderung liegt beim Bau von
- Mietwohnungen für Schwerbehinderte und Wohngruppen
- Altenwohnungen für Wohnungssuchende mit begrenztem Einkommen.
Die Voraussetzungen zu den einzelnen Fördermaßnahmen sind in dem jeweils geltenden Wohnungsbauprogramm festgeschrieben.
