Wohnraumförderung

Allgemeine Informationen

Die Wohnraumförderungsstelle des Landkreises Osterholz berät Sie zu den aktuellen Förderprogrammen des Landes Niedersachsen.

Z. Zt. wird der

  • Neubau
  • Aus- oder Umbau 
  • Kauf und Erwerb

bei kinderreichen Familien (mindestens 2 Kinder, davon muss 1 Kind unter 15 Jahre sein) sowie Schwerbehinderten (abhängig von Art und Grad der Behinderung) mit niedrigem Einkommen unterstützt.

Ein weiterer Schwerpunkt der derzeitigen Förderung liegt beim Bau von

  • Mietwohnungen für Schwerbehinderte und Wohngruppen
  • Altenwohnungen für Wohnungssuchende mit begrenztem Einkommen.

Die Voraussetzungen zu den einzelnen Fördermaßnahmen sind in dem jeweils geltenden Wohnungsbauprogramm festgeschrieben.

An wen muss ich mich wenden?


Falls Sie ein Wohnraumvorhaben in Osterholz-Scharmbeck planen, ist die Stadtverwaltung für Sie zuständig (s. unten).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die für die abschließende Vergabe von Fördermitteln zuständige NBank in Hannover hat die Voraussetzungen für eine Förderung in verschiedenen Merkblättern zusammengefasst.

Nutzen Sie bitte den Link zu den Seiten der NBank (s. unten)

Anträge / Formulare

Die Anträge bzw. Voranträge können Sie bei der Wohnraumförderungsstelle des Landkreises anfordern oder auf der Internetseite der NBank in Hannover abrufen.


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Osterholz
Frau SonnenburgStandort anzeigen
Amt / Bereich
SozialamtSachgebiet Wohngeld
Kreishaus I, Hauptgebäude, Zimmer 227
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2354
Telefax: 04791 930-112354
E-Mail:
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