Winterdienst

Allgemeine Informationen

Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, soweit es sich um den Winterdienst in der geschlossenen Ortslage handelt.  Die Räum- und Streupflicht kann auf die Anwohner übertragen werden, wobei die Übertragung zumutbar sein muss.

Die Kreisstraßenmeisterei des Landkreises Osterholz ist für den Winterdienst auf den Kreisstraßen außerhalb von Ortschaften verantwortlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


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Bremer Straße 2
27729 Hambergen
Telefon: 04793 78-7066
Telefax: 04793 78-117066
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