Waffenschein

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Waffenbehörde beim Landkreis bzw. der Verwaltung der kreisfreien Stadt, großen selbstständigen Stadt oder selbstständigen Gemeinde.

Seit dem 01.01.2014 ist der Landkreis Osterholz für das gesamte Kreisgebiet zuständig.


Ansprechpartner/in
Landkreis Osterholz
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-0
Telefax: 04791 930-1099
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-os­ter­holz.de
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