Verlängerung von Fahrerlaubnissen der Klassen C und D

Allgemeine Informationen

Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, CE79, C1, C1E (Lkw) und D, DE, D1, D1E (Bus) werden befristet erteilt und können verlängert werden.

Die Fahrerlaubnisse dieser Klassen werden längstens für 5 Jahre erteilt bzw. verlängert.

Zuständige Stelle

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • derzeit vorhandener Führerschein
  • 1 aktuelles Passfoto (biometrisch)
  • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
  • für D-Klassen ab dem 50. Lebensjahr: höherwertiges Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
  • für D-Klassen: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O", ist vorab beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen)
  • bei Besitz eines Papierführerscheines: Karteikartenabschrift, sofern der letzte Führerschein nicht vom Landkreis Osterholz ausgestellt wurde
  • für die gewerbliche Nutzung: 5 Module nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (s. Fahrerqualifizierungsnachweis)
Welche Gebühren fallen an?
  • 45,10 €
  • ggf. zzgl. 6,50 € für den Direktversand

  • ggf. zzgl. 35,00 € bei der Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises
  • ggf. zzgl. 34,00 € bzw. 37,00 € € bei der Ausstellung einer Fahrerkarte
  • Bitte beachten Sie, dass die Vor-Ort-Bezahlung von Dienstleistungen des Straßenverkehrsamtes nicht in bar sondern ausschließlich per Girocard, Debit- und Kreditkarte sowie Google- und Apple Pay möglich ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fahrerlaubnisse von C- und D-Klassen werden längstens für 5 Jahre erteilt bzw. verlängert. 

Bearbeitungsdauer

Die Beantragung einer Verlängerung der Fahrerlaubnis von C- oder D-Klassen empfiehlt sich 2 - 5 Monate vor Ablauf der Gültigkeit. 

Anträge / Formulare

Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Das Ausfüllen eines Antrages vorab ist nicht notwendig. 

Bemerkungen

Der Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis von C- oder D-Klassen kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden.

Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt. 


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Osterholz
Sachgebiet FührerscheinstelleStandort anzeigen
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2002
Telefax: 04791 930-2098
Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-os­ter­holz.­de/­fueh­rer­schein

Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstags 8 - 18 Uhr
Mittwochs 8 - 12 Uhr
Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Freitags 8 - 12 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

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