Straßenreinigung

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen und häufig gestellte Fragen finden Sie unter Straßenreinigung und Winterdienst.

Außerdem gelten die Straßenreinigungssatzung und die Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Hambergen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Sollte ein Kreisstraße betroffen sein, wenden Sie sich bitte an die Kreisstraßenmeisterei.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Straßenreinigungssatzung

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in für die Kommune Samtgemeinde Hambergen
Sicherheit und OrdnungStandort anzeigen
Bremer Straße 2
27729 Hambergen
Telefon: 04793 78-7030
Telefax: 04793 78-7029
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