Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

Allgemeine Informationen
  • Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
    (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
  • Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
  • Ausgefülltes Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

Antragsformular

Was sollte ich noch wissen?
  • Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.

zuklappenAnsprechpartner/in
Sicherheit und OrdnungStandort anzeigen
Bremer Straße 2
27729 Hambergen
Telefon: 04793 78-7030
Telefax: 04793 78-7029
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Hambergen VCard
Bremer Straße 2
27729 Hambergen
Telefon: 0479378-0
Telefax: 0479378-7029
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.ham­ber­gen.deÖffnungszeiten:
Öffnungszeiten:
montags - freitags
08 Uhr - 12 Uhr
donnerstags
14 Uhr - 18 Uhr
und nach Vereinbarung
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