- Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gewerbeanmeldung
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Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
(bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers) - Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
- Ausgefülltes Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
Antragsformular
Was sollte ich noch wissen?
- Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.
Ansprechpartner/in
| Sicherheit und Ordnung | |
| Bremer Straße 2 27729 Hambergen Telefon: 04793 78-7030 Telefax: 04793 78-7029 | |
Externe Ansprechpartner/in
| Samtgemeinde Hambergen Bremer Straße 2 27729 Hambergen Telefon: 0479378-0 Telefax: 0479378-7029 E-Mail: rathaus@hambergen.deHomepage: http://www.hambergen.deÖffnungszeiten: Öffnungszeiten: montags - freitags 08 Uhr - 12 Uhr donnerstags 14 Uhr - 18 Uhr und nach Vereinbarung |