Schwangerschaftskonfliktberatung

Allgemeine Informationen

Sind Sie ungewollt schwanger geworden? Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation? Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten?

Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine ganze Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.
Hilfe bieten die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Land Niedersachsen.

Informationen zum Thema "Schwangerschaftskonfliktberatung" auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den anerkannten Konfliktberatungsstellen.

Download: Liste der Konfliktberatungsstellen in Niedersachsen

Beim Jugendamt des Landkreises Osterholz erhalten Sie auf telefonische Anfrage kurzfristig einen Termin. Wir unterstehen der Schweigepflicht und beraten Sie unentgeltlich. Bis zur Ausstellung der Beratungsbescheinigung kann die Beratung auch anonym durchgeführt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ausweis (für Beratungsbescheinigung)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte beachten Sie folgende Fristen:

  • Eine ratsuchende Schwangere ist unverzüglich zu beraten (insoweit keine Fristen/Wartezeit)
  • Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
  • Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.
Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Ein Ratgeber für Frauen bei ungewollter Schwangerschaft (auch in Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch, Kurmandschi, Polnisch, Russisch, Somali und Türkisch) ist auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung über den nachfolgenden Link im Download erhältlich:

Schwangerschaftskonfliktberatung und Schwangerschaftsabbrüche


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Osterholz
Frau LipkaStandort anzeigen
Amt / Bereich
Gleichstellungsbeauftragte (Leitung)
Kreishaus I, Hauptgebäude, Zimmer 200
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-1040
Telefax: 04791 930-111040
E-Mail:
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