Um von Anfang an, also mit Beginn des Rentenanspruchs, das Rentenleben genießen zu können, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern, denn Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.
Die Anträge werden von verschiedenen Stellen entgegengenommen, die auch die hierfür erforderlichen Vordrucke bereithalten und Hilfe dazu anbieten.
Das Rentenrecht ist in den letzten Jahren vielfach geändert worden.
Für die Versicherten ist es da nicht einfach, den Überblick zu behalten.
Das Versicherungsamt steht Ihnen hier mit Rat und Tat zur Seite. Hier können Sie
- Ihre Rentenansprüche prüfen lassen
- Hilfe bei der Klärung Ihres Versicherungskontos erhalten
- Ihren Rentenantrag stellen
Bei Fragen zum Rentenrecht können Sie auch das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter Tel. 0800 1000 4800 anrufen (Mo-Do 7.30 - 19.30 Uhr und Fr 7.30 -15.00 Uhr).
