Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden

Allgemeine Informationen

Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • wieder gefundener Reisepass
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in
Einwohnermeldeamt/BürgerbüroStandort anzeigen
Bremer Straße 2
27729 Hambergen
Telefon: 04793 78-7041
Telefax: 04793 78-7029

Montag: 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

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