Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Allgemeine Informationen

Die zuständige Stelle ist befugt ihre rechtmäßigen Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem kommunalen Gebiet mit Zwang, d.h. unter Umständen mit Gewalt gegen Personen durchzusetzen.

Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist z.B. bei Verstößen gegen die nächtliche Ruhe , Gefahren durch gefährliche Hunde und sogenannte “ wilde Müllkippen “ betroffen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Die festgestellten Verstöße sollten detailliert mitgeteilt werden. Insbesondere sind Informationen zur Örtlichkeit, zur Zeit, zum Datum und eventuellen Zeugen für ein Eingreifen der zuständigen Stelle von Wichtigkeit.


zuklappenAnsprechpartner/in
Sicherheit und OrdnungStandort anzeigen
Bremer Straße 2
27729 Hambergen
Telefon: 04793 78-7030
Telefax: 04793 78-7029
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Hambergen VCard
Bremer Straße 2
27729 Hambergen
Telefon: 0479378-0
Telefax: 0479378-7029
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Öffnungszeiten:
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donnerstags
14 Uhr - 18 Uhr
und nach Vereinbarung
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