Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.
Kinder- und Jugendschutz
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen, Leisewitzstraße 26, 30175 Hannover
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen keine Kosten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.
Ansprechpartner/in beim Landkreis Osterholz
| Jugendamt | |
| Osterholzer Straße 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-2600 Telefax: 04791 930-2699 Homepage: https://www.landkreis-osterholz.de | Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
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