Voraussetzungen
- Sie sind im Besitz eines im Landkreis Osterholz zugelassenen Fahrzeugs
- Ihre Personalien stimmen mit den Daten in den Fahrzeugpapieren nicht mehr überein, Ihr Hauptwohnsitz befindet sich aber weiterhin im Landkreis Osterholz
Voraussetzungen
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
bei Firmen zusätzlich:
bei Vereinen zusätzlich:
Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.
nicht angegeben
Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.
Ansprechpartner/in beim Landkreis Osterholz| Sachgebiet Zulassungsstelle | |
| StraßenverkehrsamtOsterholzer Straße 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-2001 Telefax: 04791 930-2099 Homepage: https://www.landkreis-osterholz.de/zulassung | Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
|
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr