Sofern Sie ein neues KFZ-Kennzeichen beantragen möchten, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / die Zulassungsbescheinigung Teil I
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate) des neuen Fahrzeug-Halters
- bei Zulassung auf Firmen: Auszug aus dem Handelsregister (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Jahre); sofern die Firma nicht im Handelsregister eingetragen ist, wird eine aktuelle Bestätigung des zuständigen Gewerbeamtes über den Betriebssitz benötigt (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Jahre, bzw. wenn älter einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister)
- bei Zulassung auf Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Jahre)
- ggf. Vollmacht und Einverständniserklärung (siehe unten stehendes pdf-Muster), falls Sie die Zulassung nicht persönlich beantragen. Wichtig: Der Ausweis der bevollmächtigten Person ist zusätzlich erforderlich.
- Nachweis über die Gültigkeit der Hauptuntersuchung
- die alten gesiegelten Kennzeichenschilder (bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer (siehe unten stehendes pdf-Muster), soll die Kraftfahrzeugsteuer nicht vom Konto des Fahrzeughalters eingezogen werden, ist außerdem eine Ausweis-Kopie des Kontoinhabers vorzulegen
Sofern Sie Ihr altes Kennzeichen behalten möchten, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Fahrzeugschein / die Zulassungsbescheinigung Teil I
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate) des neuen Fahrzeug-Halters
- bei Zulassung auf Firmen: Auszug aus dem Handelsregister (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Jahre); sofern die Firma nicht im Handelsregister eingetragen ist, wird eine aktuelle Bestätigung des zuständigen Gewerbeamtes über den Betriebssitz benötigt
- bei Zulassung auf Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Jahre)
- ggf. Vollmacht und Einverständniserklärung (siehe unten stehendes pdf-Muster), falls Sie die Zulassung nicht persönlich beantragen. Wichtig: Der Ausweis der bevollmächtigten Person ist zusätzlich erforderlich.
- Nachweis über die Gültigkeit der Hauptuntersuchung