Kfz: Feinstaubplakette

Allgemeine Informationen

Ab dem 01.03.2007 dürfen Fahrzeuge in ausgewiesenen Umweltzonen nur noch einfahren, wenn sie mit einer Feinstaubplakette ausgerüstet sind. Diese Feinstaubplaketten werden von den Zulassungsbehörden ausgegeben, wenn das Fahrzeug die erforderliche Abgasnorm erfüllt. Neben den Zulassungsbehörden dürfen die Feinstaubplaketten auch von AU-Werkstätten und technischen Prüfstellen ausgegeben werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
Welche Gebühren fallen an?
  • 5,10 €
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette/ Umweltplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren.


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Osterholz
Sachgebiet ZulassungsstelleStandort anzeigen
StraßenverkehrsamtOsterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2001
Telefax: 04791 930-2099
Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-os­ter­holz.­de/­zu­las­sung

Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstags 8 - 18 Uhr
Mittwochs 8 - 12 Uhr
Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Freitags 8 - 12 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

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