Jagderlaubnis / Erlaubnisschein

Allgemeine Informationen

Jagderlaubnis ist jede Erlaubnis, die der Revierinhaber (Jagdpächter oder Eigenjagdbesitzer) erteilt und die nicht Pacht, Mitpacht oder Unterpacht ist. Es ist zu unterscheiden zwischen der Jagderlaubnis (auch Begehungsrecht genannt), durch die die Befugnis zur Jagdausübung begründet wird, und dem Jagderlaubnisschein (auch Begehungsschein genannt), der zum Nachweis der erteilten Erlaubnis und damit der Jagdbefugnis in einem Jagdbezirk dient.

Jagderlaubnisse sind nicht übertragbar!

Die Jagderlaubnis kann für eine bestimmte Zeit oder unbefristet, mit oder ohne ordentlicher Kündigungsmöglichkeit, entgeltlich oder unentgeltlich, für bestimmte Wildarten, eingeschränkt in Bezug auf Zahl, Geschlecht und Alter der zu erlegenden Tiere, beschränkt auf bestimmte Jagdarten oder auf Einzelabschüsse vergeben werden. Das Vertragsverhältnis, auf dem die Jagderlaubnis beruht, kann fristlos gekündigt, und die Jagderlaubnis widerrufen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, aus dem die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für den Kündigenden unzumutbar ist.

Die Zahl der Personen die in einem Jagdbezirk die Jagd ausüben dürfen, ist im Gegensatz zum früheren Recht nicht begrenzt. Auch benötigt der Jagdpächter für die Erteilung einer Jagderlaubnis nicht mehr die Zustimmung des Verpächters (es sei den, diese Zustimmung ist im Jagdpachtvertrag geregelt).

An wen muss ich mich wenden?

Eine allgemeine Anzeigepflicht bei der Jagdbehörde in Bezug auf ständige Jagderlaubnisse ist in Niedersachsen nicht mehr vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§§ 18 und 19 Nds. Jagdgesetz (NJagdG)

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

Für den Jagderlaubnisschein gibt es keinen amtlichen Vordruck, die Jagdbehörde bzw. jagdliche Vereinigungen oder Jagdzeitschriften bieten Muster an.

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Osterholz
Frau KriegeStandort anzeigen
Amt / Bereich
OrdnungsamtSachgebiet Gewerbe und Wirtschaft, Landwirtschaft und Forsten, Jagd und Waffen
Kreishaus I, Nebengebäude, Zimmer 021
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-1853
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Herr LiberaStandort anzeigen
Kreishaus I, Hauptgebäude
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-1851
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