Hundehaltung: Anmeldung

Allgemeine Informationen

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.


Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Kerstin BuschStandort anzeigen
FinanzverwaltungRathaus Samtgemeinde Hambergen, Zimmer 1.04 // EG
Bremer Straße 2
27729 Hambergen
Telefon: 04793 78-7073
Telefax: 04793 78-117073
E-Mail:

Arbeitszeit:
Vormittags

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