Hundehaltung Abmeldung

Allgemeine Informationen

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ausgefülltes Abmeldeformular
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Kerstin BuschStandort anzeigen
FinanzverwaltungRathaus Samtgemeinde Hambergen, Zimmer 1.04 // EG
Bremer Straße 2
27729 Hambergen
Telefon: 04793 78-7073
Telefax: 04793 78-117073
E-Mail:

Arbeitszeit:
Vormittags

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