Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)

Allgemeine Informationen

Die Leistungen sind bestimmt zur Sicherstellung des Lebensunterhalts. Hierzu zählen Leistungen zum Lebensunterhalt wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie eine angemessene Unterkunft und Heizung. Die Leistungen – mit Ausnahme für Unterkunft und Heizung – werden pauschaliert in Form von Regelbedarfen erbracht. Einzelbeihilfen kommen nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht.

Darüber hinaus können Mehrbedarfe wegen

  • Alter und Nachweis des Merkzeichens “G",
  • volle Erwerbsminderung und Nachweis des Merkzeichens “G",
  • Schwangerschaft,
  • Alleinerziehung von Kindern,
  • kostenaufwendige Ernährung bei Krankheit und
  • Warmwasser bei dezentraler Warmwasserversorgung

anerkannt werden.

Ferner sind angemessene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig.

Hilfe zum Lebensunterhalt steht bedürftigen Personen zu, die keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Bürgergeld haben.

Sozialhilfe ist eine nachrangige Leistung. Ansprüche gegen Dritte – insbesondere Unterhaltsansprüche – sind grundsätzlich vorrangig zu verfolgen. Nähere Informationen sowie eine Beratung erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer Wohnortgemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Geeigneter Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis)
  • Belege über Ausgaben: Mietvertrag oder Hauslasten (jeweils mit Baujahr und Größe der Wohnung), Belege über Gas-/ Wasser- / Stromabrechnungen, Versicherungen (Policen und Beitragsrechnungen), wie z. B. Hausrats-, Haftpflicht-, Lebens-, Sterbeversicherungen, evtl. Beitragsrechnungen über freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung, etc.
  • Einkommensbelege, z. B. Rentenbescheid, Bürgergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Lohnabrechnung, etc.
  • Belege über Vermögen: Kontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbücher, Festgeldkonten, Wertpapierkonten, Grundbuchauszug, etc.
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Hilfe zum Lebensunterhalt setzt grundsätzlich taggenau mit der Kenntnisnahme des Sozialhilfeträgers ein, dass die Voraussetzungen für die Leistungen vorliegen. Im Übrigen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Die notwendigen Antragsunterlagen erhalten Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde.

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


Ansprechpartner/in
Landkreis Osterholz
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-0
Telefax: 04791 930-1099
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-os­ter­holz.de
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