Haltung von Nutztieren - Anzeige

Allgemeine Informationen

Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:

  • Rinder
  • Schweine
  • Schafe
  • Ziegen
  • Einhufer
  • Hühner
  • Enten
  • Gänse
  • Fasane
  • Perlhühner
  • Rebhühner
  • Tauben
  • Truthühner
  • Wachteln
  • Laufvögel
  • Gehegewild
  • Kameliden
  • andere Klauentiere
  • Fische in Aquakulturbetrieben
  • Bienen

Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.


Änderungen Ihrer Daten und Veränderungen Ihrer Tierhaltung sind dem Veterinäramt gegenüber anzuzeigen.

Sie sind ebenfalls anmeldepflichtig, wenn Sie die Tierhaltung lediglich als Hobby betreiben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Anzeige wird ein ausgefüllter Registriernummernantrag benötigt. Dieser steht Ihnen als pdf-Dokument zur Verfügung (s. rechts Formulare).

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.

Änderungen der oben genannten Meldung sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Bei der Haltung von

  • Rindern,
  • Schweinen,
  • Schafen und Ziegen
  • Geflügel außer Tauben

besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Niedersächsischen Tierseuchenkasse.

Besitzer von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel haben daher innerhalb von zwei Wochen nach dem Stichtag 03.01.2010 der Niedersächsischen Tierseuchenkasse ihren Namen, ihre Anschrift und die Art und Zahl der bei ihnen am Stichtag gehaltenen Tiere anzugeben. Diese Meldung hat jährlich zu erfolgen. Daten über Rinderhaltungen ruft die Niedersächsische Tierseuchenkasse über die zentrale Rinderdatenbank ab.

Die Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel (außer Tauben) und Bienen ist der Niedersächsischen Tierseuchenkasse innerhalb von zwei Wochen nach der Bestandsgründung anzuzeigen.


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Osterholz
Frau GrieseStandort anzeigen
Amt / Bereich
VeterinäramtSachgebiet Verwaltung Veterinäramt
Veterinäramt
Bahnhofstraße 34
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2138
E-Mail:
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