Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.
Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bisherige Bewohnerparkausweis
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Nicht angegeben
Anträge / Formulare
Nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Nicht angegeben
Ansprechpartner/in beim Landkreis Osterholz
| Straßenverkehrsamt | |
| Osterholzer Straße 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-2010 Telefax: 04791 930-2098 Homepage: https://www.landkreis-osterholz.de/auto | Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
|
| Durchwahl Zulassungsstelle: 04791 / 930-2001 Durchwahl Führerscheinstelle: 04791 / 930-2002 | |