Grundstücksteilung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Ihr Grundstück teilen wollen, war bis zum 12.12.2008 eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung erforderlich, sofern das Grundstück bebaut oder die Bebauung genehmigt war. Als Teilung gilt die (beabsichtigte) Abschreibung eines oder mehrerer Grundstücksteile auf ein anderes Grundbuchblatt bzw. auf eine neue laufende Nummer im Grundbuch.

Seit dem 13.12.2008 ist die bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung ersatzlos entfallen. Nunmehr sind die Beteiligten im Teilungsvorgang, insbesondere der Grundstückseigentümer, selbst für die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Bestimmungen verantwortlich.

Die baurechtlichen Bestimmungen, die durch eine Grundstücksteilungen betroffen sein können, sind komplex. Daher rät das Bauordnungsamt dringend, die baurechtlichen Folgen der Teilung durch eine baurechtlich ausgebildete Person prüfen zu lassen.

Das Bauordnungsamt bietet an, diese Prüfung im Rahmen einer schriftlichen Beratung durchzuführen (§ 58 (1) Satz 2 NBauO). Unten auf dieser Seite finden Sie das entsprechende Antragsformular.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Bauordnungsamt des Landkreises.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  1. Name, Anschrift, Telefon und ggf. E-Mail des Antragstellers,
  2. Bezeichnung des zu teilenden Grundstücks nach Gemeinde, Ortsteil, Straße und Hausnummer sowie dem Liegenschaftskataster (Gemarkung, Flur, Flurstück),
  3. Grundbuchbezeichnung des zu teilenden Grundstücks mit Angabe der laufenden Nummer im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs,
  4. Angaben darüber, ob das Grundstück bebaut ist oder ob seine Bebauung genehmigt oder angezeigt (Aktenzeichen/Datum) ist,
  5. bei bebauten Grundstücken Angaben über die vorhandene Bebauung, soweit durch die Teilung Grundstücksflächen berührt werden, die für die Erfüllung von Abstandsanforderungen zur Verfügung stehen müssen,
  6. Angaben über Baulasten, die auf dem zu teilenden Grundstück liegen (Baulastenverzeichnis/Blatt).

Dem Antrag ist ein Auszug aus der Liegenschaftskarte beizufügen, in dem die Grenzen des zu teilenden Grundstücks gelb zu kennzeichnen sind.
Die Bauaufsichtsbehörde kann einen qualifizierten Lageplan (§ 2 Abs. 3 Bauvorlagenverordnung) verlangen, wenn dieser zur Beurteilung von Grenzabständen erforderlich ist.
In den Lageplan sind der künftige Grenzverlauf und, falls Baulasten von der Teilung betroffen sind, die Flächen dieser Baulasten einzutragen.
Soweit erforderlich, ist ein Übersichtsplan beizufügen.
Die Bauaufsichtsbehörde kann weitere Unterlagen verlangen, wenn diese für die Beurteilung des Antrages erforderlich sind.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr bemisst sich nach dem Zeitaufwand und beträgt 28 Euro je angefangene halbe Stunde Bearbeitungszeit. Im Regelfall sind ein bis zwei Stunden Bearbeitungszeit zu erwarten.

Rechtsgrundlage

Niedersächsische Bauordnung (NBauO)


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Osterholz
BauordnungsamtStandort anzeigen
Bahnhofstraße 45
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-3100
Telefax: 04791 930-3199
Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-os­ter­holz.de

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