Gesundheitliche Beratung für Prostituierte

Allgemeine Informationen

Am 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten.

Wesentliche Elemente des Gesetzes sind

  • die gesundheitliche Beratung von Prostituierten (Gesundheitsamt),
  • die Anmeldepflicht für Prostituierte und
  • die Einführung einer Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes (jeweils im Ordnungsamt des Landkreises Osterholz).

Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben wollen, müssen vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen (§ 10 Prostituiertenschutzgesetz). Die gesundheitliche Beratung erfolgt im Gesundheitsamt. Ohne eine Bescheinigung über die durchgeführte gesundheitliche Beratung ist eine Anmeldung beim Ordnungsamt des Landkreises Osterholz nicht möglich.

Die gesundheitliche Beratung erfolgt in einem vertraulichen Einzelgespräch angepasst an die persönliche Lebenssituation der beratenen Person. Sie schließt insbesondere Fragen der Krankheitsverhütung, der Empfängnisregelung, der Schwangerschaft und der Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs ein. Sie erhalten im Gespräch die Gelegenheit, Ihre ganz persönliche Situation in einem vertraulichen Umfeld zu offenbaren. Wir helfen Ihnen, in dem wir Ihnen bei Bedarf Beratungs- und Unterstützungsangebote nennen. Wenn Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, kann mit Ihrer Zustimmung ein Sprachmittler hinzugezogen werden.

Verfahrensablauf

Das Gesundheitsamt stellt der beratenen Person eine Bescheinigung über die durchgeführte gesundheitliche Beratung aus. Die Bescheinigung kann auf Wunsch auch auf den in einer gültigen Aliasbescheinigung verwendeten Alias ausgestellt werden.  Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung muss bei der Ausübung der Tätigkeit als SexarbeiterIn mitgeführt werden.

Bemerkungen

Die Überarbeitung dieser Seite erfolgte in Verbindung mit dem Digitalisierungsprojekt des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland finanziert von der Europäischen Union - NextGenerationEU. 


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Osterholz
Dr. Frau Dr. GöpfertStandort anzeigen
Amt / Bereich
GesundheitsamtSachgebiet Infektionshygiene und Gesundheitsschutz
Gesundheitsamt Osterholz
Heimstraße 1-3
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2951
Telefax: 04791 930-112951
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