Fortführung eines Gewerbebetriebs durch Stellvertreter Genehmigung

Allgemeine Informationen

Die zuständige Stelle kann im Anschluss an eine Gewerbeuntersagung auf Antrag genehmigen, dass der Betrieb durch eine stellvertretende Person fortgeführt wird, die eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes gewährleistet. Die Genehmigung ist antragsbedürftig.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ggf. Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an.

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Genehmigung muss jedoch vorliegen, bevor die Stellvertretung aufgenommen werden darf. Es empfiehlt sich daher den erforderlichen Antrag möglichst frühzeitig zu stellen.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

Die Gewerbeordnung schreibt nicht vor, wie der Antrag zu stellen ist. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt es sich aber, den Antrag schriftlich und unterschrieben einzureichen.

Was sollte ich noch wissen?

Vor der Genehmigung sind ggf. für die Tätigkeit spezielle Überwachungsbehörden, ferner die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer und im Falle einer Gewerbeuntersagung gegenüber einer Genossenschaft der Prüfungsverband, dem diese angehört, zu hören. Sind die zuständige Stelle und die Behörde, die die Untersagung verfügt haben, nicht identisch, soll auch die Untersagungsbehörde im Vorfeld angehört werden.


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Osterholz
Frau ForkeStandort anzeigen
Amt / Bereich
OrdnungsamtSachgebiet Gewerbe und Wirtschaft, Landwirtschaft und Forsten, Jagd und Waffen (Leitung)
Kreishaus I, Nebengebäude, Zimmer 020
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-1850
Telefax: 04791 930-111850
E-Mail:
Herr Joppe-SchobertStandort anzeigen
Amt / Bereich
OrdnungsamtSachgebiet Gewerbe und Wirtschaft, Landwirtschaft und Forsten, Jagd und Waffen
Kreishaus I, Hauptgebäude, Zimmer 20
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-1855
Telefax: 04791 930-111855
E-Mail:
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