Fernlehrgänge: Mitteilung ? von Änderungen der tatsächlichen Umstände

Allgemeine Informationen

Wesentliche Änderungen der tatsächlichen Umstände, die für die Zulassung von Fernlehrgängen maßgebend sind, hat die Veranstalterin/der Veranstalter unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) VCard
Peter-Welter-Platz 2
50676 Köln, Stadt
Telefon: +49 221921207-0
Telefax: +49 221921207-20
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.z­fu.­de/
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