Fahrgastbeförderung

Allgemeine Informationen

Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der den Hauptwohnsitz ist.

Voraussetzungen
  • Sie sind seit 2 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B, bzw. für den Krankenkraftwagen 1 Jahr.
  • Sie sind mindestens 21 Jahre alt, bzw. für den Krankenkraftwagen mindestens 19 Jahre.
  • Sie sind im Besitz des EU-Kartenführerscheines (falls nicht, ist dieser zeitgleich zu beantragen, s. Umtausch Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein)
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • EU-Kartenführerschein (falls noch nicht vorhanden, ist dieser zeitgleich zu beantragen, s. Umtausch Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein.)
  • Karteikartenabschrift, sofern der derzeit vorhandene Führerschein ein Papierführerschein ist und nicht vom Landkreis Osterholz ausgestellt wurde
  • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
  • nur bei erstmaliger Erteilung und einer Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus: höherwertiges Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O", ist vorab beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen)
  • nur bei Krankenkraftwagen: Nachweis über eine Schulung in Erste Hilfe
Welche Gebühren fallen an?
  • 45,10 € bei erstmaliger Erteilung
  • 38,00 € bei Verlängerung
  • 33,70 € bei Erweiterung 
  • ggfs. zzgl. 33,00 € falls Sie derzeit noch im Besitz eines Papierführerscheines sein sollten (Umtausch Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein)
  • Bitte beachten Sie, dass die Vor-Ort-Bezahlung von Dienstleistungen des Straßenverkehrsamtes nicht in bar sondern ausschließlich per Girocard, Debit- und Kreditkarte sowie Google- und Apple Pay möglich ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Personenbeförderungsschein wird in der Regel für 5 Jahre ausgestellt und muss dann verlängert werden.

Bei Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister wird die Befristung wie folgt verkürzt: 

Bei 4-5 Punkte: auf 3 Jahre

Ab 6 Punkte: auf 2 Jahre

Bearbeitungsdauer

Eine Beantragung für die Ersterteilung bzw. Verlängerung eines Personenbeförderungsscheines empfiehlt sich etwa 3 Monate vor der geplanten Ingebrauchnahme bzw. Ablauf der Gültigkeit. 

Der Personenbeförderungsschein wird unter Erfüllung aller Voraussetzungen und vollständiger Vorlage der notwendigen Unterlagen sofort ausgestellt und ist nur in Verbindung mit dem Kartenführerschein gültig. 

Anträge / Formulare

Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Das Ausfüllen eines Antrages vorab ist nicht notwendig. 


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Osterholz
Sachgebiet FührerscheinstelleStandort anzeigen
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2002
Telefax: 04791 930-2098
Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-os­ter­holz.­de/­fueh­rer­schein

Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstags 8 - 18 Uhr
Mittwochs 8 - 12 Uhr
Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Freitags 8 - 12 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

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