Fahrerkarte

Allgemeine Informationen

Nach und nach werden in zugelassenen Fahrzeugen der Fahrtenschreiber und die Tacho-Scheibe von einem digitalen Kontrollgerät abgelöst. Das digitale Kontrollgerät für die Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten kann nur mit der Fahrerkarte bedient werden. Die Fahrerkarte speichert die persönlichen Zeiten des Fahrpersonals der jeweils letzten 28 Tage. Danach werden die ältesten Daten überschrieben.

Folgende Daten sind ablesbar:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Lichtbild und Unterschrift des Antragstellers
  • Führerscheinnummer
  • Nationalität des ausstellenden Staates
  • Gültigkeitsdauer (von / bis)
  • Lenk- und Ruhezeiten (einschließlich Unterbrechung und ob der Fahrer alleine oder im Zweifahrerbetrieb gefahren ist)
  • Daten, die das Fahrzeug betreffen (Betriebszeiten, Datum, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand)
  • Ereignisse, Fehler und Kontrollen
Zuständige Stelle

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz des Antragstellers ist.

Voraussetzungen

Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheines. Sollten Sie im Besitz eines Papierführerscheines sein, ist der Kartenführerschein zeitgleich zu beantragen ( s. Umtausch in einen EU-Führerschein

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei erstmaliger Erteilung & Verlängerung:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • EU-Kartenführerschein (falls nicht vorhanden, ist dieser zeitgleich zu beantragen)
  • aktuelle Fahrerkarte - falls vorhanden
  • 1 aktuelles Passfoto (biometrisch)
Welche Gebühren fallen an?
  • 34,00 €
  • ggf. zzgl. 3,00 € für den Direktversand
  • Bitte beachten Sie, dass die Vor-Ort-Bezahlung von Dienstleistungen des Straßenverkehrsamtes nicht in bar sondern ausschließlich per Girocard, Debit- und Kreditkarte sowie Google- und Apple Pay möglich ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

Eine Beantragung für die Verlängerung einer Fahrerkarte empfiehlt sich etwa 2 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit. 

Anträge / Formulare

Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Das Ausfüllen eines Antrages vorab ist nicht notwendig. 

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zu Unternehmens- und Werkstattkarten erhalten Sie beim Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven. (siehe Link unten)

Bemerkungen

Der Antrag auf Verlängerung einer Fahrerkarte kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden. 


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Osterholz
Sachgebiet FührerscheinstelleStandort anzeigen
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2002
Telefax: 04791 930-2098
Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-os­ter­holz.­de/­fueh­rer­schein

Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstags 8 - 18 Uhr
Mittwochs 8 - 12 Uhr
Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Freitags 8 - 12 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

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