Ist der Führerschein durch Diebstahl oder Verlust abhanden gekommen oder anderweitig unbrauchbar geworden, muss ein Ersatz-Führerschein beantragt werden. Grundsätzlich wird ab dem Zeitpunkt des Verlustes oder Diebstahls zunächst eine Wartezeit von etwa 8 Wochen empfohlen.
Ersatz (wegen Diebstahl oder Verlust)
Allgemeine Informationen
Zuständige Stelle
Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz des Antragstellers ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- 1 aktuelles Passfoto (biometrisch),
- Karteikartenabschrift, sofern der letzte Führerschein ein Papierführerschein war und dieser nicht vom Landkreis Osterholz ausgestellt wurde
Welche Gebühren fallen an?
- 43,90 €
- ggf. zzgl. 6,50 € für den Direktversand
- ggf. zzgl. 11,20 € für einen vorläufigen Führerschein
- ggf. zzgl. 30,00 € für einen Express-Führerschein
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Bitte beachten Sie, dass die Vor-Ort-Bezahlung von Dienstleistungen des Straßenverkehrsamtes nicht in bar sondern ausschließlich per Girocard, Debit- und Kreditkarte sowie Google- und Apple Pay möglich ist.
Bearbeitungsdauer
- regulär: ca. 3 Wochen
- express: 3-5 Werktage
Anträge / Formulare
Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Das Ausfüllen eines Antrages vorab ist nicht notwendig.
Bemerkungen
- Sollte der verlorene bzw. gestohlene Führerschein nach Antragstellung wieder auftauchen, ist dieser in der Führerscheinstelle unverzüglich abzugeben.
- Führerscheine im Express-Verfahren müssen bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.
Ansprechpartner/in beim Landkreis Osterholz
| Sachgebiet Führerscheinstelle | |
| Osterholzer Straße 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-2002 Telefax: 04791 930-2098 Homepage: https://www.landkreis-osterholz.de/fuehrerschein | Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
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