Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen

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Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld erhöht sich? Dann müssen Sie einen Erhöhungsantrag stellen.

Allgemeine Informationen

Mit dem Wohngeld werden Sie unterstützt, Ihre Miete zu bezahlen oder Ihre Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum zu verringern.

Wenn sich Ihre wirtschaftliche Situation verschlechtert, können Sie beantragen, dass Sie mehr Wohngeld erhalten.

Diese Verschlechterung kann verschiedene Gründe haben:

  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder wird weniger.
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten erhöht sich.
  • Es leben mehr Personen in Ihrem Haushalt.
Verfahrensablauf
  • Sie senden Ihren Antrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
  • Im Falle einer Bewilligung wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate gewährt.
An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bezüglich einer Antragstellung auf Wohngeld bitte an die Wohngeldbehörde des Sozialamtes der Kreisverwaltung Osterholz.

Sofern Sie in der Stadt Osterholz-Scharmbeck wohnen, ist die Stadtverwaltung für Sie zuständig.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen
  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Klage

Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.

Was sollte ich noch wissen?

Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Osterholz
Frau Bohn (Lilienthal)Standort anzeigen
Amt / Bereich
SozialamtSachgebiet Wohngeld
Kreishaus I, Hauptgebäude, Zimmer 227
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2351
Telefax: 04791 930-112351
E-Mail:
Frau Gerkens (Hambergen, Axstedt, Holste, Lübberstedt, Vollersode)Standort anzeigen
Kreishaus I, Hauptgebäude, Zimmer 227
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2355
Telefax: 04791 930-112355
E-Mail:
Frau Sulimma (Ritterhude)Standort anzeigen
Kreishaus I, Hauptgebäude
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2356
Frau Müller (Schwanewede)Standort anzeigen
Amt / Bereich
SozialamtSachgebiet Wohngeld
Kreishaus I, Hauptgebäude, Zimmer 227
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2352
Telefax: 04791 930-112352
E-Mail:
Frau Sonnenburg (Wohngeld für Bewohner/innen von Heimen)Standort anzeigen
Amt / Bereich
SozialamtSachgebiet Wohngeld
Kreishaus I, Hauptgebäude, Zimmer 227
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2354
Telefax: 04791 930-112354
E-Mail:
Herr Tietjen (Grasberg, Worpswede)Standort anzeigen
Amt / Bereich
SozialamtSachgebiet Wohngeld (Leitung)
Kreishaus I, Hauptgebäude, Zimmer 227
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2350
Telefax: 04791 930-112350
E-Mail:
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