Direkteinleitung von Niederschlagswasser: Erlaubnis

Allgemeine Informationen

Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Osterholz.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Osterholz
Herr KönemannStandort anzeigen
Kreishaus II
Bahnhofstraße 45
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-3223
E-Mail: E-Mail:
Frau MeyerStandort anzeigen
Amt / Bereich
UmweltamtSachgebiet Wasserwirtschaft (Verwaltungsbereich) (Leitung)
Kreishaus II
Bahnhofstraße 45
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-3250
Telefax: 04791 930-113250
E-Mail:
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