Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung Erteilung

Allgemeine Informationen

Bei dem Begriff "Landwirtschaftliche Buchstelle" handelt es sich um eine gesetzlich geschützte Bezeichnung, die nur an Personen verliehen wird, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben.

Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte und niedergelassene europäische Rechtsanwälte, die eine besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Hilfeleistung in Steuersachen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Sinne des Bewertungsgesetzes haben, können auf Antrag den Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung Steuerberater bzw. Rechtsanwalt verliehen bekommen. Partnerschaftsgesellschaften und Berufsausübungsgesellschaften können den Zusatz führen, wenn mindestens ein Partner bzw. gesetzlicher Vertreter berechtigt ist, den Zusatz zu führen. Der Antrag ist an die für die berufliche Niederlassung zuständige Steuerberaterkammer zu richten.

An wen muss ich mich wenden?

Steuerberaterkammer Niedersachsen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Adenauerallee 20

30175 Hannover

Deutschland

Telefon: +49 (0) 511 2 88 90 - 0

Fax: +49 (0) 511 2 83 40 32

E-Mail: info@stbk-niedersachsen.de

www.stbk-niedersachsen.de

Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweise über eine einschlägige Ausbildung und über die praktische Tätigkeit im Sinne des § 44 Abs.2 S.2 StBerG.
  • Der Nachweis der einschlägigen Ausbildung ist durch Einsendung beglaubigter Kopien der Zeugnisse/Diplome zu führen.
  • Der Nachweis der praktischen Tätigkeit ist durch Vorlage einer Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers zu führen.
Welche Gebühren fallen an?
  • :300,00 EUR
    nach § 44 Abs. 8 StBerG oder § 79 Abs. 2 StBerG i.V.m. § 1 Abs. 8 der Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Niedersachsen

Es fallen Gebühren an.

§ 79 Steuerberatungsgesetz (StBerG)

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der zuständigen Stelle erhoben werden.

Anträge / Formulare

Können bei der Steuerberaterkammer Niedersachsen, Adenauerallee 20, 30175 Hannover angefordert werden.

Was sollte ich noch wissen?

Die Erlaubnis zum Führen des Zusatzes "Landwirtschaftliche Buchstelle" ist in das Berufsregister der zuständigen Stelle einzutragen.


zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Steuerberaterkammer Niedersachsen VCard
Adenauerallee 20
30175 Hannover
Telefon: 051128890-0
Telefax: 051128340-32
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.stbk-nie­der­sach­sen.de
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