Bauaufsicht

Allgemeine Informationen

Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:

  • Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen
  • Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
  • Prüfen von Sonderbauten
  • Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
  • Prüfen der Rettungswege
  • Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
  • Bauüberwachung, Bauabnahmen
  • ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
  • Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
  • Mitwirken bei der Brandschau
  • Bearbeiten von Widersprüchen

Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen:

  • Abbruchanzeige
  • Baugenehmigung: Erteilung
  • Genehmigungsfreie Baumaßnahmen: Mitteilung
  • Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
An wen muss ich mich wenden?

Nähere Informationen erhalten Sie beim Bauordnungsamt des Landkreises als Untere Bauaufsichtsbehörde.

Anträge / Formulare

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Was sollte ich noch wissen?

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zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Osterholz
BauordnungsamtStandort anzeigen
Bahnhofstraße 45
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-3100
Telefax: 04791 930-3199
Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-os­ter­holz.de

Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstags 8 - 18 Uhr
Mittwochs 8 - 12 Uhr
Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Freitags 8 - 12 Uhr

Servicezeiten:
Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstags 8 - 18 Uhr
Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

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