Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.
Bauaktenarchiv
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Das Bauordnungsamt des Landkreises führt ein Bauaktenarchiv, in dem alle Bauanträge seit ungefähr 1948 vorhanden sind. Den Großteil der Akten, die bis 2019 geschlossen wurden, hat der Landkreis digitalisiert. Sie können eine Einsicht in das digitale Archiv über eine E-Mail an bauakteneinsicht@landkreis-osterholz.de anfordern. Das Bauordnungsamt stellt Ihnen die gewünschten Bauakten online zum Download zur Verfügung. Sie erhalten zunächst einen Link per E-Mail. Das zugehörige Passwort sendet Ihnen das Bauordnungsamt im Anschluss auf dem Postweg zu. Die Bauakten können Sie innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen abrufen. Sind die gewünschten Akten noch nicht digitalisiert, kommt das Bauordnungsamt zur Vereinbarung eines Termins auf Sie zu.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte geben Sie an, zu welchem Grundstück Sie eine Akteneinsicht wünschen und ob Sie Eigentümer oder Eigentümerin dieser Liegenschaft sind. Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen. Bitte geben Sie an, an welche Adresse das Passwort und der Kostenbescheid gesendet werden sollen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Akteneinsicht ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Zeitaufwand. In der Regel fallen 30,00 € an. Bei einem höheren Rechercheaufwand kann eine höhere Gebühr berechnet werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Das Bauordnungsamt erhält täglich eine Vielzahl von Anfragen zur Akteneinsicht. In der Regel können Sie mit dem Erhalt Ihres Zugangslinks und des Passwortes innerhalb von 14 Tagen rechnen. In Einzelfällen kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern. Im Rahmen der Akteneinsicht erhalten Sie alle zur Verfügung stehenden Baugenehmigungsakten. Ein Auszug einzelner Dokumente ist auf Grund des damit verbundenen Aufwands nicht möglich.
Ansprechpartner/in beim Landkreis Osterholz
| Bauordnungsamt / Bauakteneinsicht | |
| Bahnhofstraße 45 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-3100 Telefax: 04791 930-3199 Homepage: https://www.landkreis-osterholz.de | Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
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