Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig.
Außenwerbung - Genehmigung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinden mit bauaufsichtlichen Befugnissen .
Ansprechpartner/in
| Bauverwaltung | |
| Bremer Straße 2 27729 Hambergen Telefon: 04793 78-7060 Telefax: 04793 78-117060 | |