Aufgabenspektrum Ärztlicher Dienst

Allgemeine Informationen

Der Landkreis Osterholz ist dazu verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes einen medizinischen Fachdienst einzurichten. Als Amtsärztinnen und Amtsärzte gelten in Niedersachsen alle Fachärztinnen und Fachärzte für öffentliches Gesundheitswesen, die in medizinischen Fachdiensten tätig sind. Im Gesundheitsamt Osterholz sind Fachärztinnen und Fachärzte verschiedener Fachrichtungen im Ärztlichen Dienst tätig.

Eine wesentliche Aufgabe des Ärztlichen Dienstes besteht darin, ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen vorzunehmen und hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen zu erstellen. In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben. Häufig wird diese aber auch angefragt, wenn dies nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist. Grund ist u. a., dass sich Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes durch ihre besondere Unabhängigkeit sowie durch ihren speziellen zusätzlichen Sachverstand im Bereich der öffentlichen Verwaltung auszeichnen. Sie werden sowohl im Auftrage anderer Behörden als auch von Privatpersonen tätig. 

Die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes nehmen weitere Tätigkeiten wahr, etwa in den Bereichen der Gesundheitsprävention, des Infektionsschutzes und der Umwelthygiene.

Beispiele für Tätigkeiten und Untersuchungen des ärztlichen Dienstes im Auftrag von Behörden:

  • Einstellungsuntersuchungen von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst
  • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Berufe
  • Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
  • Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst
  • Begutachtungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
  • Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von Heil- und Sanatoriumskuren für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
  • Beurteilung der Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Arbeits-/Erwerbsfähigkeit, Betreuung im Rechtssinne für Gerichte
  • Feststellung der Reisefähigkeit von Personen, z. B. für Gerichte und Ausländerbehörden
  • Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß Sozialgesetzbuch - Elftes Buch (SGB XI)

Beispiele für Tätigkeiten und Untersuchungen des ärztlichen Dienstes im Auftrag von Privatpersonen:

  • Studenten: Erlass der Studiengebühren aus gesundheitlichen Gründen
  • Studenten: Feststellung der Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen
  • Studenten: Verlängerung der Abgabefrist für die Bachelor- oder Masterarbeiten wegen einer Erkrankung
  • Bescheinigung der Notwendigkeit von Kurmedizinischen Maßnahmen oder anderen medizinischen Aufwendungen als außerordentliche Belastung im Rahmen der Einkommenssteuererklärung
Bemerkungen

Die Überarbeitung dieser Seite erfolgte in Verbindung mit dem Digitalisierungsprojekt des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland finanziert von der Europäischen Union - NextGenerationEU. 


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Frau MuhleStandort anzeigen
Amt / Bereich
GesundheitsamtSachgebiet Verwaltung Gesundheitsamt
Gesundheitsamt Osterholz
Heimstraße 1-3
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2961
Telefax: 04791 930-2999
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