Asyl

Allgemeine Informationen

Ausländische Staatsangehörige genießen in der Bundesrepublik Deutschland Schutz vor staatlicher, politischer und religiöser Verfolgung in ihrem Heimatland. Dieser Umstand wird in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen eines Asylverfahrens rechtlich geprüft.

Die Aufenthaltsgestattung ist das gesetzliche Aufenthaltsrecht für Asylbewerber während des Asylverfahrens. Sie entsteht kraft Gesetzes mit der ersten Asylantragsstellung in Deutschland. Ist der Asylantrag erfolgreich, erlischt sie mit Rechtskraft der Anerkennung als Asylberechtigter. Bei Ablehnung des Asylantrages erlischt sie mit Ablauf der Ausreisefrist. Die Aufenthaltsgestattung ist räumlich beschränkt auf das Gebiet der zuständigen Ausländerbehörde. Für Asylbewerber im Landkreis Osterholz wird der Aufenthalt auf das Gebiet des Landkreises und das Gebiet der Stadt Bremen beschränkt.

Vor dem Verlassen dieses Bereichs der räumlichen Beschränkung muss eine Erlaubnis bei der Ausländerbehörde (Landkreis) beantragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die sich jeweils in unmittelbarer Nähe Ihrer Erstaufnahmeeinrichtung befinden.

Niedersachsen unterhält eine Erstaufnahmeeinrichtung - die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen - mit Standorten in Braunschweig, Bramsche, Friedland, Oldenburg und Osnabrück.

Übersicht der Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Die Ausländerbehörde ist lediglich für daraus folgende aufenthaltsrechtliche Fragen zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Sämtliche vorhandenen Urkunden, die Ihre Identität sowie Ihren Lebensgang belegen
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben


zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Außenstelle M B 8 - Dépendance Oldenburg VCard
Klostermark 70-80
26135 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon: 04412060-0
Telefax: 04412060-299
E-Mail:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - Außenstelle M B 10 - Bramsche VCard
Im Rehagen 12
49565 Bramsche
Telefon: 05219316-490
Telefax: 054619455-848
E-Mail:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - Außenstelle M B 8 - Friedland VCard
Heimkehrerstraße 16
37133 Friedland
Telefon: 0911943-8753
Telefax: 05504949-9317
E-Mail:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - Außenstelle M B 9 - Braunschweig VCard
Boeselagerstraße 4
38108 Braunschweig
Telefon: 05313545-0
Telefax: 05313545-199
E-Mail:
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