Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Der internationale Führerschein kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Osterholz
- Sie sind im Besitz des EU-Kartenführerscheines