Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Voraussetzungen
- Sie sind seit 2 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis (mindestens Klasse B)
- Sie sind im Besitz des EU-Kartenführerscheines (falls noch nicht vorhanden, ist dieser zeitgleich zu beantragen)
- Ihr Hauptwohnsitz liegt im Landkreis Osterholz