Die Baumfällgenehmigung wird von der zuständigen Stelle erteilt. Diese klärt auch, was beim Baumfällen beachtet werden muss.
Die unten aufgeführten Gemeinden haben eine Baumschutzsatzung erlassen.
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Die Baumfällgenehmigung wird von der zuständigen Stelle erteilt. Diese klärt auch, was beim Baumfällen beachtet werden muss.
Die unten aufgeführten Gemeinden haben eine Baumschutzsatzung erlassen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es gibt Bäume die in einem Bebauungsplan der Gemeinde festgesetzt und somit geschützt sind. Hierfür ist es erforderlich bei der zuständigen Gemeinde/Stadt einen Antrag auf Entscheidung über die Baumentferung im Bebauungsplan einzureichen. Genehmigungsbehörde ist der Landkreis Osterholz. Die Entscheidung trifft, nach fachlicher Beurteilung durch das Naturschutzamt, das Bauordnungsamt des Landkreises Osterholz.
Bauabteilung![]() | |
Bremer Straße 2 27729 Hambergen Telefon: 04793 78-7060 Telefax: 04793 78-117060 E-Mail: bauamt@hambergen.de |
Montag - Freitag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung