Ausländische Staatsangehörige genießen in der Bundesrepublik Deutschland Schutz vor staatlicher, politischer und religiöser Verfolgung in ihrem Heimatland. Dieser Umstand wird in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen eines Asylverfahrens rechtlich geprüft.
Die Aufenthaltsgestattung ist das gesetzliche Aufenthaltsrecht für Asylbewerber während des Asylverfahrens. Sie entsteht kraft Gesetzes mit der ersten Asylantragsstellung in Deutschland. Ist der Asylantrag erfolgreich, erlischt sie mit Rechtskraft der Anerkennung als Asylberechtigter. Bei Ablehnung des Asylantrages erlischt sie mit Ablauf der Ausreisefrist. Die Aufenthaltsgestattung ist räumlich beschränkt auf das Gebiet der zuständigen Ausländerbehörde. Für Asylbewerber im Landkreis Osterholz wird der Aufenthalt auf das Gebiet des Landkreises und das Gebiet der Stadt Bremen beschränkt.
Vor dem Verlassen dieses Bereichs der räumlichen Beschränkung muss eine Erlaubnis bei der Ausländerbehörde (Landkreis) beantragt werden.